Abmahnungen von Videospielhändlern wegen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen

Im Rahmen eines Beratungsmandat wurde mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob, Bad Endbach für Herrn Martin Schriefer, Blankenfelde, handelnd u.a. auf der Plattform ebay unter dem Namen spiele-fundgrube vorgelegt. Gerügt wird mit der Abmahnung insbesondere der Verkauf eines USK-18 Computerspiels ohne ausreichende Prüfung der Volljährigkeit des Bestellers bzw. ohne ausreichende Sicherstellung, dass nur ein Volljähriger das Spiel in Empfang nehmen kann und damit ein Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen. Daneben wird das Fehlen von Belehrungen im Internetauftritt nach Art. 246 EGBGB bemängelt.

Neben der Abgabe Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung wird die Zahlung entstandener Anwaltskosten erwartet. Bei dem mir vorliegenden Fall wird ein Streitwert von 50.000,- EUR angesetzt, was in eine Forderung von 1.379,80 EUR mündet.

 

Computer- und Videospielhändler sollten daher im Interesse des Jugendschutzes, aber auch in ihrem eigenen Interesse die Sicherstellung der Volljährigkeit des Empfängers nicht auf die leichte Schulter nehmen. Neben einer Abmahnung mit einer empfindlichen Kostennote droht dem Händler bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen des JuSchG nämlich auch ein Bußgeld.

--

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie mein Hauptseite polishuk.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0