Social Media ist in aller Munde und für viele Gewerbetreibende bietet die Plattform Facebook die Gelegenheit, sich einem größeren Publikum zu präsentieren. Wird die eigene Seite auf der Plattform Facebook jedoch auch in geschäftlicher Eigenschaft genutzt, so ist wie bei jeder anderen geschäftlichen Seite im Internet sonst, auch dort ein Impressum vorzuhalten. Welche Informationen dabei genau vorzuhalten sind, ergibt sich abschließend und übersichtlich aus § 5 TMG.
Fehlt das Impressum auf einer geschäftlichen Internetseite, so wird dies allgemein als Wettbewerbsverstoß angesehen, den ein Mitbewerber abmahnen kann. Insbesondere sind Impressumsverstöße regelmäßig keine Bagatellen, wie es z.B. das OLG Hamm entschieden hat (OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 - 4 U 213/08).
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59 zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie mein Hauptseite polishuk.de.
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