Dachbodenfund? Abmahnung des Matthew Tasa wegen angeblichen Filesharings aus dem Jahr 2009

Gestern wurde mir eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings in Namen des Herrn Matthew Tasa vorgelegt. Vor einigen Jahren noch wäre dies keine Besonderheit gewesen, gab es damals doch sehr viele Abmahnungen des Matthew Tasa durch die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe.

 

Bei der aktuellen Abmahnung der Kanzlei "We save your copyrights" vom 10.05.2013 handelt es sich ebenso um einen angeblichen Vorfall aus dem Jahr 2009. Das angebliche Filesharing soll sich im November 2009 ereignet haben. Der Anschlussinhaber soll durch einen Beschluss des LG Köln vom 03.12.2009 ermittelt worden sein. Es scheint also, als ob Herr Tasa noch einen Beschluss auf seinem Dachboden gefunden hat.

 

Bei einer derartigen Sach- und Rechtslage fällt einem natürlich sofort der Begriff "Verjährung" ein. Allerdings scheint es so, als ob der Beschluss des LG Köln erst im Januar 2010 an Herrn Tasa übermittelt ist. Denn auf dem Beschluss ist ein Eingangsstempel der Kanzlei Christian Weber aus dem Januar 2010 zu finden. Dann wäre die Verjährung wohl erst zum Ende dieses Jahres anzunehmen.

 

Aufgrund der langen Zeit sollte m.E. hier jedoch Raum für die Anwendung der sog. 100,- EUR-Regelung des § 97a Abs.2 UrhG sein. Denn es handelt sich nur um ein Lied und das Werk "Danced into the moonlight" dürfte sich zum Zeitpunkt der Abmahnung 2013 schon lange außerhalb der Verwertungsphase befinden. Allerdings sind manche Gerichte der Auffassung, dass Filesharing niemals eine nur "unerhebliche Rechtsverletzung" sein kann. Bei einer derartigen Rechtsauffassung würde die Anwendung des § 97a Abs.2 UrhG auch im vorliegenden Fall ausscheiden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie mein Hauptseite polishuk.de.

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