Piratenpartei veröffentlicht Erfolgshonorarvereinbarung zwischen U+C Rechtsanwälte und Purzel Video GmbH

Meiner Meinung nach sagt einem bereits der gesunde Menschenverstand, dass es im Bereich der Filesharing Massenabmahnungen Erfolgshonorarvereinbarungen zwischen den Rechteinhabern und den Abmahnanwälten geben muss. Alles andere wäre wirtschaftlich widersinnig. Wenn eine Abmahnung angeblich 650,81 EUR gekostet haben soll, dann sind es bei 100 Abmahnungen schon 65.180,- EUR und bei 10.000 Abmahnungen (nicht ungewöhnlich in Filesharing-Sachen) 6.518.000,- EUR (6,5 Millionen (!) Euro) nur an Abmahngebühren, die angeblich angefallen sind und angeblich von dem Rechteinhaber auch bei Uneinbringlichkeit an den Abmahnanwalt gezahlt werden.

 

Dass kein Unternehmen dieser Welt derartige Summen für größtenteils computergenerierte Formbriefe zahlt, dürfte klar sein.

 

Die Argumentation "gesunder Menschenverstand", "651,80 EUR pro Brief für jeden einzelnen Fall ist wirtschaftlich vollkommen unsinnig", "Rechteinhaberin müsste bei diesen Summen alleine wegen Abmahngebühren überschuldet sein", "macht kein Mensch" war in der Vergangenheit nicht erfolgreich. Denn, so die allermeisten Gerichte, die Behauptung der Erfolgshonorarvereinbarung sei eine "ins Blaue hinein", für die es keine Anhaltspunkte gäbe. Eine Erfolgshonorarvereinbarung müsse der Abgemahnte  beweisen. Damit wurde dem Abgemahnten gleichwohl etwas Unmögliches aufgebürdet.

 

Nun scheint im Fall der Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte für die Purzel Video GmbH aus dem Jahr 2010 dieser Beweis tatsächlich möglich. Denn die Piratenpartei hat hier eine Erfolgshonorarvereinbarung veröffentlicht, in welchem die kostenfreie Bearbeitung der Abmahnungen bei Uneinbringlichkeit der angeblichen "Kosten" und die quotale Aufteilung bei Zahlungseingang festgehalten ist.

 

Unterstellt man, dass diese Vereinbarung echt ist, sind nach meiner Meinung nach dieser Vereinbarung die Geldforderungen in den Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte für die Purzel Video GmbH aus dem Jahr 2010 nichts anderes als Betrug.

 

Dies muss auch nicht nur rechtshistorischer Natur sein, denn die "Kosten" von U+C Abmahnungen aus dem Jahr werden auch 2013 weiter beigetrieben, größtenteils von der Debcon GmbH. Nicht auszuschließen ist, dass kurz vor dem Eintritt der Verjährung sogar Mahnbescheide auch für Abmahnungen für die Purzel Video GmbH erwirkt werden. Mehr denn je kann hier meines Erachtens nur der Rat lauten, im Falle eines Mahnbescheids sofort Widerspruch einzulegen und nicht zu zahlen. Sollte sodann eine Klage eingereicht werden, dürften die Chancen der erfolgreichen Verteidigung gut stehen.

 

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de.

 

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