Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat viele Neuerungen gebracht. Eine davon ist die Anforderung in § 97a Abs.2 S.1 UrhG. Dort heißt es u.a.
Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise [...] wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Eine Abmahnung, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist unwirksam. Es gibt also auch kein Geld für den Abmahner.
Vermutlich haben sich daher die Kanzleien Sasse und Fareds gedacht, dass die einfachste Lösung des Problems ist, ihren Abmahnungen einfach gar keine Unterlassungserklärung mehr beizufügen. Der Abgemahnte soll also die Unterlassungserkärung gefälligst selbst formulieren. Aufgrund der wirklich vielen Vorlagen im Internet, dürfte das zwar nicht so schwer sein. Insgesamt halte ich diese Vorgehensweise aber für sehr fragwürdig. Die Abmahnung soll die Wiederholungsgefahr beseitigen und ein Gerichtsverfahren verhindern. Deshalb soll der Abgemahnte die Abmahnung ja auch bezahlen. Kernstück ist m.E. daher, dass man dem Abgemahnten zumindest eine Möglichkeit gibt, die Wiederholungsgefahr unkompliziert zu beseitigen, wenn man schon eine Bezahlung durch den Abgemahnten erwartet. Hinzu kommt, dass mit dieser Vorgehensweise die Gefahr einer unzureichenden Erklärung komplett auf den - in der Regel mit rechtlichen Dingen unerfahren - Verbraucher abgewälzt wird. Soweit der Verbraucher also eine unzureichende Erklärung abgibt, dürfte von der abmahnenden Kanzlei dann zumindest zu erwarten sein, dass sie nachfasst.
Sehr interessant ist hierbei die Vorgehensweise der Kanzlei Fareds. Diese fügt nämlich wie gesagt keine Unterlassungserklärung bei, dafür aber eine Zahlungserklärung. Hier sind Verwechslungen wohl nicht ausgeschlossen. Ob dies sogar beabsichtigt ist oder diese Verwechslung zumindest billigend in Kauf genommen wird, lasse ich offen. In jedem Fall ist hier Vorsicht geboten.
UPDATE AM 03.02.2014: Zumindest Sasse und Partner versenden wieder Unterlassungserklärungen
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