Machen Nimrod RAe wirklich ein Angebot, das man nicht ablehnen kann? Statt 6.636,90 EUR nur 850 EUR für Filesharing-Abmahnung!?

Heute wurden mir zwei Abmahnungen aus dem Hause Nimrod Rechtsanwälte (RAe Frederik Bockslaff und Jacob Scheffenwegen) wegen Filesharing vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf des Up- und Downloads des Spiels "Euro Truck Simulator 2". Anspruchstellerin ist die rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH.

Die Abmahnung weist einige Besonderheiten auf:

 

1.) Ebenso wie die Kanzlei Sasse ist auch die Kanzlei Nimrod der Ansicht, dass die Begrenzung auf einen Streitwert von 1.000,- EUR unbillig sei. Nimrod verweist hierfür auf ein Gutachten von RA Christian Solmecke für die Verbraucherzentrale. Statt 1.000,- EUR seien daher 30.000,- EUR Streitwert angemessen. Außerdem wird ohne Begründung eine gewerbliche Tätigkeit des Abgemahnten in den Raum gestellt, weshalb die Begrenzung des Streitwertes auf 1.000,- EUR nicht möglich sei (§ 97a Abs.3 S.2 UrhG) wobei hier eine Entscheidung des OLG München aus dem Jahr 2011 zitiert wird, die mit besagten § 97a Abs.3 S.2 UrhG nichts zu tun hat.

 

Damit aber nicht genug. Auch sei eine erhöhte 1,5 Geschäftsgebühr angemessen und nicht nur die übliche 1,3 Gebühr, da das Urheberrecht eine schwierige Materie sei. Folglich eine erhöhte 1,5 Geschäftsgebühr aus 30.000,- EUR Streitwert für einen offenkundigen Formbrief.

 

Zum Vergleich:

1.000,- EUR Streitwert, 1,3 Gebühr --> 124,- EUR Anwaltsgebühren

30.000,- EUR Streitwert, 1,5 Gebühr --> 1.314,50 EUR Anwaltsgebühren

 

2.) Zusätzlich wird eine Lizenzgebühr von 5.000,- EUR geltend gemacht. Der in der Abmahnung enthaltene Verweis auf das Urteil des OLG Köln (6 U 31/10) hinkt dabei aber doch ein wenig. Denn in dem von dem OLG Köln entschiedenen Fall handelte es sich um eine Kfz-Diagnose-Software, die unstreitig zu einem vierstelligen Preis (nach den Angaben in der Klageschrift ca. 4.000,00 €, nach denen in der Klageerwiderung mindestens 1.250,00 €) angeboten wurde. Das Spiel "Euro Truck Simulator 2" wird bei Amazon zum Preis von unter 25,- EUR angeboten.

 

3.) Damit stünden laut Nimrod RAe 6.636,90 EUR zu Buche.

 

Aber gar nicht so schlimm. Denn nun kommt das Angebot ins Spiel, das sich einfach zu gut anhört, um wirklich wahr zu sein. Denn mit nur 850,- EUR soll die Sache erledigt sein. Nur 850,- EUR statt 6.636,90 EUR! Ein Schnäppchen also!? 


Insbesondere bei dem zweiten Hinsehen scheint das Angebot wohl doch nicht mehr so entgegenkommend. Hochinteressant ist, dass die Nimrod RAe selbst ein Urteil des AG Charlottenburg auf ihrer Internetseite veröffentlichen, wonach der Schadensersatz "nur" 510,- EUR sein soll. Addiert man die Abmahngebühr von 124,- EUR hinzu, wären es dann eben "nur" 634,- EUR. Tatsächlich dürften daher selbst in einem Klageverfahren 850,- EUR, die hier als entgegenkommender Vergleichsvorschlag benannt werden, nicht zu erreichen sein.

 

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de. Zu den Kosten einer etwaigen Beauftragung finden Sie mehr hier. Die außergerichtliche Beauftragung ist selbstverständlich auch auf Beratungshilfebasis  möglich.

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